|
Bedeutung des Schutzbereiches
für das Blitzschadensgeschehen
Fangeinrichtungen von Blitzschutzanlagen haben die Aufgabe,
mögliche Blitzeinschläge und unkontrollierte
Blitzeinschläge an unerwünschten Stellen zu
vermeiden. Fangeinrichtungen sind Fangstangen und Fangleitungen.
Die Norm VDE 0185-305-3:2006 [1] sagt aus:
Fangleitungen, Fangstangen, Maste und Drähte sollen
so angeordnet werden, dass alle Teile der zu schützenden
baulichen Anlage innerhalb des Schutzbereiches liegen.
Die Anordnung der Fangeinrichtung entspricht erst dann
den Forderungen, wenn die zu schützende bauliche
Anlage voll innerhalb des Bereiches liegt, der durch
die Fangeinrichtung geschützt wird.
Die Größe des Schutzbereiches wird durch
den Schutzwinkel 
bestimmt. Dieser ist abhängig von der gewählten
Blitzschutzklasse und der Höhe h der Fangeinrichtung
über dem zu schützenden Bereich. Der Schutzwinkel
kann Werte zwischen 22° und 78° annehmen.
 |
|
Objekt A befindet sich
im Schutzbereich der Fangstange, Objekt B nicht. |
Schutzbereich einer Fangstange
|
Durch nicht normgerechte Auslegung von Blitzschutzanlagen
kommt es immer wieder zu Blitzschäden an nicht
im Schutzbereich befindlichen Einrichtungen und Gebäudeteilen.
Blitzschäden mit oft erheblichen Auswirkungen
hätten vermieden werden können, wenn eine
Überprüfung auf Einhaltung des Schutzwinkels
erfolgt wäre.
Was tun?
1. Einhaltung der Norm VDE 0185-305-3:2006 bei Planung
und Ausführung.
2. Kontrolle des Schutzbereiches einer Fangeinrichtung
während der Bauphase und bei Abnahmen mit dem neuen
Schutzwinkelprüfgerät.
3. Kontrolle des Schutzbereiches einer Fangeinrichtung
bei Wiederholungsprüfungen mit dem neuen Schutzwinkelprüfgerät.
4. Dokumentation der gemessenen und geprüften Schutzwinkel
als Merkmal einer geprüften Sicherheit für
Fangeinrichtungen im Prüfbericht.
Für die Einhaltung des Schutzbereiches von Fangeinrichtungen
sind letztendlich Planer und Errichter verantwortlich.
Dazu verpflichtet sie die Norm [1].
●
Schutzwinkel-Prüfgerät und Erdungsprüfzange sind Werkzeuge des Blitzschutzbauers
●
Ein Blitzschutzsachverständiger ohne Schutzwinkel-Prüfgerät
ist wie ein Frisör ohne Schere.
●
<zurück
|