Bedienung
des Schutzwinkel-Prüfgerätes
Bei einer Prüfung zur Einhaltung des Schutzbereiches
geht man wie folgt vor:
1. Mit dem Stellrad (8) den Nomogrammzeiger (2) auf
den Wert der Höhe h in der entsprechenden Schutzklasse
in der Schutzwinkel-Nomogrammskale (1) einstellen.
Automatisch wird in einem Anzeigefeld (5) der zulässige
Schutzwinkelbereich grün und der unzulässige
rot markiert.

2. Durch Drücken der Messtaste (9) wird der im Ruhezustand
arretierte
Messwertzeiger
gelöst und der Laser (7)
eingeschaltet.

3.
Über eine Peileinrichtung (Peilleiste, Zielfernrohr oder Laserpointer) bestimmt der Messende den Peilwinkel zwischen Fangeinrichtung und dem zu schützenden Teil der baulichen Anlage.
Nach dem Loslassen der Messtaste (9) wird der Winkelzeiger
wieder arretiert. Dadurch wird der Messwert für
die anschließende Auswertung gespeichert.

Verwenden von Zielfernrohr oder Laserpointer zum Peilen.

Verwenden der Peilleiste zum Peilen.
EMessung des Peilwinkels zwischen Giebelkante und Fangstange vom Erdboden aus
Schutzwinkel
Peilwinkel
Die Giebelkante befindet sich im Schutzbereich der Fangstange.
4. Steht der
Messwertzeiger
(4) im grünen Bereich
des Anzeigefeldes (5), befindet sich das zu schützendem
Objekt im Schutzbereich der Fangeinrichtung.
<zurück
|