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   SCHUTZWINKEL-PRÜFGERÄT
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  Bedienung des Schutzwinkel-Prüfgerätes

Bei einer Prüfung zur Einhaltung des Schutzbereiches geht man wie folgt vor:

1. Mit dem Stellrad (8) den Nomogrammzeiger (2) auf den Wert der Höhe h in der entsprechenden Schutzklasse in der Schutzwinkel-Nomogrammskale (1) einstellen.
Automatisch wird in einem Anzeigefeld (5) der zulässige Schutzwinkelbereich grün und der unzulässige rot markiert.

            

2. Durch Drücken der Messtaste (9) wird der im Ruhezustand arretierte Messwertzeiger gelöst und der Laser (7) eingeschaltet.



3. Über eine Peileinrichtung (Peilleiste, Zielfernrohr oder Laserpointer) bestimmt der Messende den Peilwinkel zwischen Fangeinrichtung und dem zu schützenden Teil der baulichen Anlage.
Nach dem Loslassen der Messtaste (9) wird der Winkelzeiger wieder arretiert. Dadurch wird der Messwert für die anschließende Auswertung gespeichert.

          

Verwenden von Zielfernrohr oder Laserpointer zum Peilen.


      

Verwenden der Peilleiste zum Peilen.


                        

EMessung des Peilwinkels zwischen Giebelkante und Fangstange vom Erdboden aus

Schutzwinkel
Peilwinkel

Die Giebelkante befindet sich im Schutzbereich der Fangstange.

4. Steht der Messwertzeiger (4) im grünen Bereich des Anzeigefeldes (5), befindet sich das zu schützendem Objekt im Schutzbereich der Fangeinrichtung.

 

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8  Stellrad Nomogrammanzeiger
 
9  Messtaste